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Wärmepumpen-Förderung für Ihren Altbau berechnen

Für den Einbau einer Wärmepumpe im Altbau gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse, die die Investition deutlich senken können. Wie viel Förderung tatsächlich möglich ist, hängt von Ihrer Situation ab: vom Austausch der alten Heizung, vom Haushaltseinkommen und von der gewählten Technik. heatly ordnet ein, welche Bausteine für Sie infrage kommen, und rechnet die Förderung direkt in den 25-Jahres-Kostenvergleich für Ihr Gebäude ein.

  • Mögliche Förderung und Boni für Ihre Situation einordnen
  • 25-Jahres-Kostenvergleich mit und ohne Förderung
  • Investition, Zuschuss und Amortisation für Ihren Altbau berechnen
Förderung berechnen
KostenlosAnonym bis zum ErgebnisHerstellerunabhängig≈ 5 Minuten

Was Ihre Auswertung enthält

Ihre persönliche Auswertung enthält

Keine generischen Aussagen. Alle Werte werden für Ihr Gebäude individuell berechnet — nachvollziehbar und ohne Pauschalurteile. Sie erhalten eine Einschätzung dazu, welche Förderung für Ihre Situation grundsätzlich infrage kommt, wie sich der Zuschuss auf Investition und Amortisationszeit auswirkt und ob die Wärmepumpe in Ihrem Altbau auch wirtschaftlich tragfähig erscheint.

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Systemeignung

Vorlauftemperatur, Heizfläche und Gebäudedaten werden für Ihr Haus eingeordnet — individuell, nicht pauschal.

Zu prüfenGut geeignet

Für Ihr Gebäude eingeordnet

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25-Jahres-Kostenvergleich

Gesamtkosten Ihrer heutigen Heizung vs. Wärmepumpe — mit Investition, Förderung und Energiepreisentwicklung.

Aktuell
Wärmepumpe

Beispiel · Ihre Werte werden berechnet

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Ersparnis gegenüber fossiler Technik

Kumulierte Ersparnis vs. Ihre heutige Heizung — ab wann Sie im Plus sind, bis wohin es wächst.

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Beispiel · wird für Ihr Haus berechnet

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Sinnvolle nächste Schritte

Fördercheck, Fachbetrieb oder Vorabprüfung — Empfehlungen, die zu Ihrer Situation passen.

  • Förderfähigkeit (BEG) prüfen
  • Passenden Fachbetrieb anfragen
  • Heizflächen vorab einschätzen

Wer förderfähig ist

Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe in bestehenden Wohngebäuden – typischerweise beim Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein qualifiziertes Fachunternehmen den Einbau übernimmt und die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie erfüllt sind. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können neben der Grundförderung auch die Bonusbestandteile erhalten; für Vermieter gelten eingeschränkte Sätze.

Vor der Antragstellung muss eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegen. Sie kann je nach Konstellation von einem qualifizierten Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin bzw. einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden.

Aus diesen Bausteinen setzt sich der Zuschuss zusammen

Grundförderung: 30 %

Der Basiszuschuss auf die förderfähigen Kosten – unabhängig von Einkommen oder Zeitpunkt, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 %

Zusätzlich für den Austausch funktionsfähiger Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie über 20 Jahre alter Heizungen; ab dem 01.02.2027 sinkt der Bonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.

Einkommensbonus: bis zu 40 %

Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen für selbstnutzende Eigentümer: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %.

Familienzuschlag: 10.000 € Einkommensabzug

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind dauerhaft im Haushalt, werden für die Einkommensbonus-Berechnung einmalig 10.000 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Obergrenze: 80 % Fördersatz

Die Boni sind kombinierbar, der Gesamtfördersatz ist jedoch auf 80 % gedeckelt.

Förderfähige Kosten und der richtige Antragszeitpunkt

Der Fördersatz bezieht sich nicht auf die gesamte Rechnung, sondern auf die förderfähigen Kosten. Diese sind beim Heizungstausch im Einfamilienhaus auf 28.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt – ab dem 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €. Liegt die Investition darüber, tragen Sie den übersteigenden Anteil vollständig selbst – der reale Förderanteil an der Gesamtinvestition kann also niedriger ausfallen als der nominale Fördersatz.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zulässig ist, vorab einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abzuschließen. Wer ohne bewilligten bzw. gestellten Antrag mit dem Einbau beginnt, verliert den Förderanspruch.

Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor der Antragstellung direkt bei der KfW – maßgeblich sind ausschließlich die dort veröffentlichten Vorgaben.

Quelle: KfW-Zuschuss 458: Heizungsförderung für Privatpersonen

So läuft es ab

In 3 Schritten zur Einschätzung

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Baujahr, Fläche, Heizsystem, Verbrauch — wenige Fragen, keine technischen Vorkenntnisse nötig.
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Seriös. Neutral. Nachvollziehbar.

Heatly ist kein Vergleichsportal, kein Vermittler mit Provision und kein Hersteller. Das Ziel ist eine ehrliche, fundierte Einordnung — nur für Ihr Gebäude.

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Herstellerunabhängig

Heatly verkauft keine Wärmepumpen und ist an kein Handwerksunternehmen gebunden. Die Einschätzung folgt den Gebäudedaten, dem Heizsystem und den getroffenen Annahmen – nicht Vertriebsinteressen.

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Gebäudespezifisch

Vorlauftemperatur, Verbrauch und Amortisation werden individuell gerechnet. Keine Pauschalaussagen – das Ergebnis kann auch gegen eine Wärmepumpe sprechen.

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Anonym bis zum Schluss

Kein Kontaktzwang. Erst wenn Sie selbst einen Fachbetrieb wünschen, werden Daten erfasst und weitergegeben.

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Nachvollziehbar

Alle Annahmen sind einsehbar. Sie sehen, warum das System passt — oder warum es Einschränkungen gibt.

Häufige Fragen

Was häufig gefragt wird

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe im Altbau?

Die Förderung läuft über die KfW (Zuschuss 458) und setzt sich aus Grundförderung und möglichen Bonusförderungen zusammen. Beim Austausch einer fossilen Heizung beträgt die Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Hinzu kommen ein einkommensabhängiger Bonus von bis zu 40 % (gestaffelt nach Haushaltseinkommen, inkl. Familienzuschlag von 10.000 € bei minderjährigen Kindern) sowie ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 %, der ab dem 01.02.2027 halbjährlich sinkt. Die Obergrenze liegt bei 80 %. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Situation ab – heatly ordnet die für Ihr Gebäude relevanten Annahmen ein.

Rechnet sich eine Wärmepumpe im Altbau auch mit Förderung?

Die Förderung verbessert die Wirtschaftlichkeit in der Regel spürbar, ist aber nicht allein entscheidend. Wichtig sind auch die laufenden Betriebskosten, die von Vorlauftemperatur und Strompreis abhängen. heatly berechnet die vollständige 25-Jahres-Wirtschaftlichkeit für Ihr Gebäude – mit und ohne Förderung.

Was ist die BzA – und wer stellt sie aus?

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein Pflichtdokument für die Förderantragstellung über den KfW-Zuschuss 458. Sie muss vor Antragstellung vorliegen und kann je nach Konstellation von einem qualifizierten Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin bzw. einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden. Ohne BzA ist keine Förderantragstellung möglich – das ist eine Fördervoraussetzung, keine Empfehlung.

Kann ich die Förderung auch im Altbau mit Heizkörpern beantragen?

Grundsätzlich ja. Die BEG-Förderung ist nicht an den Heizflächentyp gebunden. Auch im Altbau mit Radiatoren kann eine Wärmepumpe gefördert werden, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind. Entscheidend ist die tatsächliche Systemtemperatur – heatly ordnet das für Ihr Gebäude ein.

Warum fördert der Staat den Einbau von Wärmepumpen?

Deutschland hat sich nach EU-Recht dazu verpflichtet, die CO₂-Emissionen zu senken. Um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen und Strafzahlungen an die EU zu vermeiden, regt der Staat die Investition in nachhaltige Heizsysteme mit Förderungen an. Gleichzeitig helfen Effizienzmaßnahmen und die Umstellung auf erneuerbare Wärme dabei, die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern.

Was passiert, wenn ich die Förderung nicht beantrage?

Ohne Förderung erhöht sich die Anfangsinvestition – und damit verlängert sich der Amortisationszeitraum. In vielen Fällen verbessert die Förderung die Wirtschaftlichkeit deutlich. Ob sie den entscheidenden Unterschied macht, hängt aber weiterhin von Investition, Vorlauftemperatur, Stromkosten und Gebäude ab. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer mit dem Einbau beginnt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Förderanspruch.

Fachlich verantwortlich: Jonas Scheumann, Geschäftsführer der heatly UG (haftungsbeschränkt) (siehe Impressum). Zuletzt geprüft am 12. Juli 2026. Förderbedingungen zuletzt geprüft am 19. Juli 2026.

Hinweis: Alle Förderangaben beziehen sich auf die BEG EM – Reform zum 21. Juli 2026; Förderbedingungen zuletzt geprüft am 19. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden offiziellen Vorgaben der KfW.

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